Über das Verbot der deutschen Schrift

Die Frakturschrift galt über Jahrhunderte hinweg als eine der bedeutendsten Schriftarten im deutschsprachigen Raum. So war sie als Druckschrift vor allem vom 16. bis Anfang des 20. Jahrhunderts äußerst populär. Die Frakturschrift zählt, wie beispielsweise auch die Gotische Minuskel, die Schwabacher Schrift, die Rotunda, aber auch die Sütterlinschrift und altdeutsche Kurrentschrift, zu den gebrochenen Schriftarten und steht somit im Gegensatz zu der so genannten Antiqua, welche heute, vor allem in den westlichen Ländern, die am häufigsten genutzte Schriftart ist. Und somit löste auch die Antiqua, gegen Ende des 19. Jahrhunderts, die Frakturschrift in vielen Publikationsbereichen ab.

Während des Nationalsozialismus erlebte die Frakturschrift zunächst eine kleine Wiederbelebung. Vor allem als Auszeichnungsschrift, aber auch als Textschrift wurde sie eine zeitlang wieder populär – galt sie doch als deutsche Schrift und sollte allein deswegen der lateinischen Schrift (zu der die Antiqua zu zählen ist) vorgezogen werden.

Am 3. Januar 1941 jedoch verbot Adolf Hitler die gotischen Schriften und somit auch die Frakturschrift, da sie sich letztendlich nur aus “Schwabacher Judenlettern” zusammensetzten würde und von daher auch keinesfalls als deutsche Schrift bezeichnet werden dürfte. Der Weg zur so genannten “Normal-Schrift” wurde geöffnet und forciert. Unterrichtet werden sollte von da an nur noch die neue deutsche Schrift. Diese so genannte “Normal-Schrift” jedoch war keine andere als die Antiqua Schrift. Eine offizielle Begründung des Verbots war, dass Deutschkundige im Ausland die gotischen Schriftzeichen nicht würden lesen können und von daher die deutschen Interessen einen Schaden. Der polemische Ausdruck der “Schwabacher Judenletter” jedoch verweist eher auf Hitlers Judenhass und seine enorme Abneigung gegenüber allem Gotischen.